Zeiterfassung, die den Vorgaben standhält
Seit dem Urteil des EuGH (C-55/18) müssen Arbeitgeber in der EU die tägliche Arbeitszeit objektiv, verlässlich und zugänglich erfassen. Cairos bildet diese Pflichten für Deutschland und Österreich ab.
- Europäische Union
- Objektive, verlässliche und zugängliche Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nach EuGH C-55/18 und der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG.
- Deutschland
- Erfassungspflicht nach BAG-Beschluss 1 ABR 22/21, Ruhepausen und Höchstarbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Aufzeichnungen für Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden.
- Österreich
- Arbeitszeitaufzeichnungen nach § 26 AZG, Ruhezeiten nach ARG, Feiertage, Gleitzeit und All-in-Modelle – nachvollziehbar für Arbeitsinspektorat und Lohnverrechnung.
Cairos unterstützt Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten. Die Verantwortung für die Umsetzung im Unternehmen bleibt beim Arbeitgeber.